aktuelles Abbaugebiet Kalkofenhügel
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Wer schützt fremde Grundstücke vor der Zerstörung?
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In der Abbau-Genehmigung der Firma Rupp (genauer gesagt: Bescheid des Bergamtes Saarbücken vom 11.September 2008
über die Zulassung des Hauptbetriebsplans "Kalkofenhügel" gemäß §§ 55, 56 des Bundesberggesetzes) ist festgelegt, dass nur die Grundstücke, die der Firma Rupp gehören, abgebaut werden dürfen.
Fremde Grundstücke dürfen ohne Einverständnis des Eigentümers nicht abgebaut
werden!
Die Genehmigung verpflichtet die Firma Rupp dazu, dass ein Sicherheitsabstand von 3 m
von fremden Grundstücken eingehalten werden muss und dass die Böschungen so angelegt werden,
dass Beschädigungen der fremden Grundstücke ausgeschlossen sind.
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| Ein Eigentümer hat nun sein Grundstück auf dem Gelände mit Bändern markiert (Dieffler Bürgerinnen
und Bürger haben dabei geholfen!), damit die Firma Rupp nicht
"versehentlich" das Gelände abbaut.
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| Am 12.Januar 2010 haben wir das Bergamt angeschrieben und die Behörde
aufgefordert ihre eigenen Auflagen auch durchzusetzen und zu kontrollieren.
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Hier ist das Antwortschreiben des Bergamtes:
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| Nach dem Erhalt dieses Schreibens haben wir auf dem Gelände nach Markierungen
gesucht ... aber nichts gefunden. Das einzige was sichtbar ist, sind Erdhügel und Oberflächenabtragungen
(Hier ein Foto vom 23.März 2010):
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| Daraufhin haben wir das Bergamt am 02.März 2010 erneut angeschrieben und baten
um weitere Angaben - sehen Sie selbst:
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Bis heute haben wir keine Antwort erhalten!
Es ist praktisch nicht möglich vor Ort zu kontrollieren, wo Grundstücksgrenzen verlaufen,
da keinerlei Anhaltspunkte vorhanden sind. Wenn Grenzsteine vorhanden waren, so wurden diese entfernt!
Wir fragen uns deshalb: Woher kann das Bergamt so sicher wissen, dass keine fremden Grundstücke beschädigt werden?
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| Wir jedenfalls können bisher nicht erkennen, wo die genauen Grenzen der Grundstücke
der Firma Rupp verlaufen und werden nicht locker lassen, bis die notwendigen Markierungen
im Gelände errichtet wurden, damit wir diese regelmäßig kontrollieren können!
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