Eine Vorentscheidung: Planfeststellungsbeschluss des Oberbergamtes |
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| Das Oberbergamt hat den Rahmenbetriebsplan der Firma Rupp
im Planfeststellungsbeschluss vom 26.03.2010 festgestellt. Mit anderen Worten:
das Oberbergamt hat eine Vorentscheidung getroffen,
die der Firma Rupp erlaubt bis zum Jahre 2025 alle noch nicht abgebauten Flächen
zwischen Diefflen und Dillinger Wald (amtliche Bezeichnung: Großgarten / Kappesheck)
abzubauen. Das sind die Flächen zwischen Segelflugplatz
und Tennisanlage und die Flächen, die sich links der Straße bis zum Wald anschließen. |
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| Das Oberbergamt hätte die Verpflichtung gehabt, die Gewinnung zu untersagen,
da ihr überwiegende öffentliche Interessen entgegenstehen (§ 48 Bundesberggesetz).
Aber alle Einwendungen von Bürgerinnen und Bürgern aus Diefflen (ca. 450 gegen
die Straßenzerstörung und ca 70 Einwendungen von Grundstückseigentümern), sowie
alle Einwendungen der Stadt Dillingen wurden als unwichtig bewertet und das Interesse
der Firma Rupp als herausragendes Rechtgut betrachtet. Dabei wurde so argumentiert,
als handele es sich bei Kies um ein seltenes Gut im Saarland ohne zu berücksichtigen,
dass es genügend andere Kies-Firmen gibt (z.B Arweiler und Hector, allein im Kreis Saarlouis)
und dass es Abbaugebiete gibt, die nicht im industriellen Ballungsgebiet liegen,
wo wie hier in Dillingen die letzten intakten Landschaftsteile zerstört werden.
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| Dem Oberbergamt war es auch egal,
dass der Firma Rupp nur ca. ein Viertel der Grundstücke gehören und dass die meisten
Grundstückseigentümer und die Stadt Dillingen schriftlich versichert haben, dass sie
nicht bereit sind ihre Grundstücke an die Firma Rupp zu verkaufen.
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| Das ganze komplizierte Behördenverfahren verschleiert nur die Absicht den Kiesabbau gegen
alle Widerstände in der Bevölkerung durchzusetzen.
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Dies beweist auch die Tatsache, dass das Bundesberggesetz vom Oberbergamt nur
mit Tricks angewendet werden kann. Denn der Abbau von Kies fällt nicht unter das
Bundesberggesetz. sondern wäre nach Baurecht zu genehmigen und die Stadt Dillingen
hätte weitreichende Einflussmöglichkeiten. Um dies zu umgehen wurde nicht der Kiesabbau
sondern der Quarzsandtagebau genehmigt. Denn nur der Abbau von "Quarz und Quarzit,
soweit sie sich zur Herstellung von feuerfesten Erzeugnissen und Ferrosilizium eignen"
fällt unter das Bundsberggesetz. Die Firma Rupp baut dieses Material gar nicht ab und
hat dafür auch keine Verwendungsmögleichkeit!
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| Die Stadt Dillingen hat uns bereits mitgeteilt, dass sie gegen diesen
Planfeststellungsbeschluss Klage beim Verwaltungsgericht einlegen wird und hat
einen Fach-Rechtsanwalt eingeschaltet.
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| Zur Zeit überlegen wir mit welchen Aktionen der Protest gegen diese
Vorgehensweise und gegen den weiteren Kiesabbau zum Ausdruck gebracht werden kann
und hoffen dabei auf die Unterstützung aller Dieffler Bürgerinnen und Bürger.
Über unsere weiteren Absichten werden wir informieren und zur Teilnahme an Aktionen aufrufen!
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